Möchte man eine Fasssauna in seinem Garten aufstellen, stellt sich schnell die Frage nach der Genehmigung. Grundsätzlich kann man diese Frage nicht pauschal beantworten und das aus mehreren Gründen. Einer der Gründe ergibt sich aus dem Baurecht.
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Das deutsche Baurecht
In Deutschland gibt es kein einheitliches Baurecht, sondern vielmehr unterscheidet sich das von Bundesland zu Bundesland. Daher muss man auch vorsichtig sein, wenn man sich im Internet informiert. Oftmals kann man hier lesen, eine Sauna wäre generell ein Aufenthaltsraum und damit auch genehmigungspflichtig. Doch hier fängt es schon an, prüft man beispielsweise die Landesbauordnung in Baden-Württemberg, so kann man hier eine klare Definition von Aufenthaltsräumen finden. So sind diese das nur, wenn es sich um Räume handelt, die nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind. Aus dieser Definition vom Aufenthaltsraum könnte man ableiten, das keine Baugenehmigung notwendig ist. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Rechtslage ist sehr unterschiedlich
Maßgeblich bei der Frage ob für die Aufstellung eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht, reicht ein Blick ins Gesetzbuch nicht aus. Man spricht dabei auch von genehmigungsfreien Verfahren. Was genehmigungsfrei ist, kann man einer Auflistung in der jeweiligen Landesbauordnung entnehmen.
Das nicht nur ein Blick ins Gesetz ausreicht, zeigt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hier besteht für die Aufstellung einer Sauna die Pflicht einer Baugenehmigung. Diese Pflicht ergibt sich aber nicht durch das Baurecht, sondern wurde von den Gerichten im Bundesland so entscheiden. Unabhängig von dieser Frage, gibt es aber auch baurechtliche Anforderungen die mit einer Fasssauna verbunden sein kann. In Baden-Württemberg darf beispielsweise eine Sauna nicht größer als 40 m³ beim Rauminhalt sein. In Bayern sind sogar bis zu 75 m³ erlaubt und in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder im Saarland sind es nur 10 m³. Doch das ist nicht die einzige baurechtliche Anforderung. So kann es auch Anforderungen geben hinsichtlich dem Abstand. Hier kann es je nach Bundesland einen notwendigen Abstand zwischen 3 bis 5 m geben. Das ist nicht unwesentlich, gerade wegen dem richtigen Aufstellungsort.
Lieber auf Nummer sicher gehen
Möchte man bei der Frage auf Nummer sicher gehen ob man eine Baugenehmigung braucht oder nicht, sollte man sich bei der örtlichen Baubehörde erkundigen. Telefonisch oder schriftlich, kann man hier schnell die notwendige Information einholen. Besteht keine Pflicht für eine Baugenehmigung, so kann man eine Fasssauna aufstellen. Braucht man eine Baugenehmigung, muss man einen Bauantrag stellen. Doch einen Bauantrag kann man leider nicht selbst stellen. Vielmehr braucht man hier einen Bauvorlagenberechtigten, das ist ein Architekt oder ein Bauingenieur. Nur diese Personengruppen dürfen einen Bauantrag stellen. Der Bauantrag besteht, auch wenn es eigentlich nur um eine Sauna geht, aus mehreren Seiten. Dazu zählt der reine Bauantrag, aber auch eine damit verbundene Baubeschreibung und Zeichnungen zur Fasssauna. Wichtig ist, damit der Bauantrag vollständig eingereicht wird. Den die Bearbeitung von einem Bauantrag kann wenige Wochen, aber auch bis zu 3 Monate dauern. Hier kommt es immer darauf an, wie umfangreich der Bauantrag ist, ob er vollständig und wie hoch die Belastung der Baubehörde ist. Natürlich ist die Stellung von einem Bauantrag auch mit Kosten verbunden. Die Kostenhöhe ist je nach Baubehörde unterschiedlich. Maßstab für die Berechnung ist die Höhe der Baukosten. Für eine Fasssauna wird man in der Regel mit Kosten zwischen 40 bis 150 Euro rechnen müssen. Zudem fallen natürlich noch Kosten an für einen Architekten oder einen Bauingenieur.
Wenn ein Bauantrag für die Fasssauna notwendig ist
Hinsichtlich dem Bauantrag für eine Fasssauna noch ein kleiner Tipp: Sofern man die Fasssauna nicht selber baut, sondern fertig von einem Hersteller kauft, so bieten viele einen Bauantragsservice an. Dieser Bauantragsservice hat den großen Vorteil, man kann bei den Kosten sparen und man muss sich um nichts selbst kümmern. Die Beauftragung von einem Architekten oder einem Bauingenieur für den Bauantrag ist nicht notwendig. Vielmehr kümmern sich um alle notwendigen Schritte die Herstellerfirma der Fasssauna. Gerade bei der Auswahl von einem Hersteller, sollte man auf das Vorhandensein von einem Bauantragsservice achten.
Nicht nur Aufenthaltsraum in den Blick nehmen
Bei einer Fasssauna sollte man nicht nur darauf achten, ob diese im jeweiligen Bundesland als Aufenthaltsraum gilt oder nicht. Sondern auch ob eine Fasssauna als Feuerstätte gilt. Ist das der Fall, braucht man unter Umständen nicht nur eine Baugenehmigung, sondern auch eine vom Schornsteinfeger. Ob eine Fasssauna eine Feuerstätte ist, hängt wesentlich davon ab, ob ein Holzofen verwendet wird oder nicht. Ist das nicht der Fall und wird nur ein Elektroofen verwendet, kann man dieser Pflicht und die damit verbundenen Kosten entgehen.